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2. Projektaufruf Für LEADER 2022

2. Projektaufruf für LEADER 2022

Unter dem Motto Die dynamische Qualitätsregion Odenwald – beschäftigungs­reich, bürger­­­bewegt, vernetzt“ hat die Interessengemeinschaft Odenwald e.V. (IGO) als anerkannte „Lokale Aktionsgruppe“ (LAG) eine Entwicklungsstrategie für die Region erarbeitet. Für deren Umsetzung stellen im Rahmen des LEADER-Ansatzes die EU und das Land Hessen Fördermittel bereit.

Für 2022 stehen der Region Odenwald noch über Hunderttausend Euro an LEADER-Mitteln für regionale Projekte zur Verfügung, über deren Verteilung der Förderausschuss der IGO entscheidet.

Mit unserem 2. Projektaufruf 2022 fordern wir alle an einer Förde­rung interes­­sierten Kom­munen, Vereine, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen aus dem gesamten Odenwaldkreis sowie den Odenwälder Kommunen im Kreis Bergstraße (Fürth, Grasellenbach, Lautertal, Lindenfels, Mörlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach) dazu auf, geeignete Projekte bei uns einzu­reichen. Die einzelnen Projekte müssen einen Beitrag zu den strategischen Zielen und den Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungs­konzeptes leisten. Das Konzept sowie dessen aktuelle Fort­schrei­bung können hier herunter­geladen werden. Auf unserer Homepage finden Sie zudem weitergehende Informationen zu LEADER und zum genauen Ablauf des Antragsverfahrens.

Die Frist für die Abgabe Ihres Projektantrages ist der 04. August 2022. An diesem Termin muss uns Ihr vollständiger Förderantrag einschließlich aller erforderlichen Anlagen im Original vorliegen. Interessentinnen und Interessenten wird deshalb empfohlen, schon frühzeitig Kontakt mit der IGO-Geschäftsstelle aufzunehmen, am besten per E-Mail (Adresse siehe unten). Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit Ihnen die erforderlichen nächsten Schritte besprechen und den Kontakt zur Bewilligungsstelle herstellen. Übrigens: Auch wenn sich dabei herausstellen sollte, dass das LEADER-Programm für Ihr Projekt weniger geeignet erscheint, können wir Sie möglicherweise auch auf andere, besser geeignete Förderprogramme zur Unterstützung Ihres Vorhabens hinweisen.

Die Förderquote bewegt sich je nach Art des Projekts und Projektträger zwischen 35% (private Träger) und bis zu 75% (öffentliche Träger) auf die förderfähigen Nettokosten und die Höchstfördersumme liegt zwi­schen 25.000 € und 300.000 €. Die För­de­rung für Kommunen orientiert sich an den Sätzen für den kommunalen Finanzausgleich.

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur Projekte gefördert werden können, mit deren Umset­zung noch nicht begonnen wurde.

Ande­rer­seits jedoch sollte die Projektvorbereitung (z. B. Einholung von Genehmigungen) schon so weit vorangeschritten sein, dass die Terminvorgaben zuverlässig eingehalten werden können und ein Projektstart umgehend nach Bewilligung der Fördermittel erfolgen kann.

 

Rahmendaten des 2. IGO-Projektaufrufs 2022

Abgabefrist für Ihren Förderantrag 04. August 2022
Entscheidung über die Förderung Ihres Projekts: 08. September 2022
Erhalt des Bewilligungsbescheids: voraussichtlich September 2022

Projektstart: erst nach Bewilligung möglich (siehe oben)!

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