Fördermöglichkeiten aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Was kann gefördert werden?
I. Regionale Wertschöpfung und Lebensqualität
--1. Schulung ehrenamtlicher Akteure
--2. Projektbezogene Schulungen von Wirtschaftsakteuren
--3. Regionale Marketingprojekte (außer Landwirtschafts- und
-----Ernährungsprodukte, Tourismus)
--4. Gründung von Kleinstunternehmen zu Versorgungszwecken der
-----Region
--5. Aufbau von Teilexistenzen zu Versorgungszwecken der Region
--6. Regionale Versorgungseinrichtungen
--7. Anschubfinanzierung für regionale Versorgungseinrichtungen
--8. Evaluierung von Projektideen und Organisationsentwicklungen zu
-----regionalen Versorgungseinrichtungen
--9. Einrichtungen zur Information über Landschafts- und -
---- Kulturgeschichte
10. Anschubfinanzierung für Einrichtungen der Landschafts- und -
-----Kulturgeschichte
11. Evaluierung von Projektideen und Organisationsentwicklungen für -------Einrichtungen der Landschafts- und Kulturgeschichte
II. Landtourismus
12. Kleine Tourismusinfrastrukturvorhaben zur Weiterentwicklung von -------Aktivurlaubsangeboten (Wandern, Radwandern Bootswandern, -------- Reiten)
13. Evaluierung von Projektideen und Organisationsentwicklungen ----
---- sowie Marketing- und Kommunikationskonzept für kleine ----
---- Tourismusinfrastrukturvorhaben
14. Unternehmenskooperationen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung
15. Vermarktung themenorientierter Aktivurlaubsangebote (Wandern,
---- Radwandern Bootswandern, Reiten)
16. Projektbezogene Schulungs- und Begleitungsmaßnahmen
III. Energetische und stoffliche Nutzung von Bio-Rohstoffen
aus der Land- und Forstwirtschaft
17. Biogas-Anlagen mit Blockheizkraftwerk
18. Biomassefeuerungsanlagen
19. Nahwärmenetze und Biogasleitungen
20. Machbarkeitsstudien
21. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
22. Pilot –und Demonstrationsvorhaben
23. Schulungs- und Informationsveranstaltungen, Informationsmaterial
24. Sonstige Projekte zur Erreichung der Zielsetzung
Was sind die rechtlichen Fördergrundlagen?
Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung
in Hessen
Welches sind die zuständigen Förderbehörden?
Antragsstelle für I und II:
Odenwaldkreis:
Der Landrat des Odenwaldkreises
Amt für den ländlichen Raum
Scheffelstraße 11
64385 Reichelsheim
Kreis Bergstraße:
Der Kreissausschuss/Der Landrat
EU-Förderung, Dorf- und Regionalentwicklung, Denkmalschutz, Landwirtschaft
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim
Antragsstelle für III, 13.-15.:
Landesbank Hessen-Thüringen-Girozentrale
Landestreuhandstelle
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Antragsstelle für III, 16.-20.:
Hessisches Ministerium für Umwelt,
ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Mainzer Str. 80
65189 Wiesbaden
Antragsstelle für IV:
Investitionsbank Hessen
Niederlassung Wetzlar
Karl-Kellner-Ring 23
35576 Wetzlar