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Biomasseregion

Geld für Holzhackschnitzel-, Pellets- und Biogas-Anlagen

Umschichtung von europäischen Geldern bietet neue Fördermöglichkeiten

Der Einsatz von Fördergeldern für Bio-Rohstoffprojekte wie z.B. die Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen, Biogasanlagen und Nahwärmenetzen ist für die hessischen Leader-Regionen in den vergangenen Tagen neu geregelt worden. Da dem Land Hessen diese Projekte besonders wichtig sind, wurde den Leader-Regionen kurzfristig bis zu einem Viertel ihres Förderkontingentes für andere Projekte entzogen und in einen gemeinsamen Fördertopf für Biomasse-Projekte gegeben.

Nur begrenztes Budget - drei Millionen Euro für Hessen

Abzüglich bereits vorliegender Alt-Anträge bleiben aktuell hessenweit noch etwas mehr als drei Millionen Euro, die für zukünftige Biomasse-Projekte aus den hessischen Entwicklungs-Regionen eingesetzt werden sollen. Wer zum Beispiel eine Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk errichten will, kann einen Zuschuss von maximal 75.000 Euro erhalten. Für Biogasleitungen sowie Nahwärmenetze sind bis zu 100.000 Euro Förderung möglich. Und für Holzhackschnitzel- und Pellets-Heizungen gibt es sogar bis zu 200.000 Euro Zuschuss. Entsprechende Anträge werden, wie das hessische Wirtschaftsministerium schreibt, bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen unverzüglich bewilligt.

Ein Beispiel für eine geförderte Biomasse-Heizanlage ist in der Modautalschule in Ernsthofen zu finden. Dort wurde eine Holzpelletsheizanlage mit einer thermischen Leistung von 300 kW installiert. Mit dem Betrieb dieser Anlage wird im Vergleich zu einer auf Gas basierenden Wärmebereitstellung eine Reduktion der CO2 – Emissionen von rund 172 Tonnen pro Jahr erreicht.

Geschwindigkeit zählt - Schnell informieren, schnell beantragen!

Angesichts des großen Interesses an dieser Förderung sollte nicht lange mit einer Antragstellung gezögert werden. Wer also in nächster Zeit im Odenwald eine Biomasseheizanlage, Biogasanlage und/oder ein Nahwärmenetz errichten möchte, sollte sich frühzeitig über eine mögliche Unterstützung durch EU-Gelder informieren und so schnell wie möglich einen entsprechenden Antrag stellen.

Nähere Infos gibt es auf der Homepage der Interessengemeinschaft Odenwald e.V. (IGO) unter www.region-odenwald.de. Interessierte können sich auch persönlich durch die IGO beraten lassen.

Kontakt:
Interessengemeinschaft Odenwald e.V.
Tel.: 06062-809615 (Rudi Greim)
Fax: 06062-809616
Mail: igo@oreg.de



Informationen zu den Fördermöglichkeiten von Biomassefeuerungs-anlagen, Biogas-Blockheizanlagen und Nahwärmenetzen finden Sie in den nachfolgenden Merkblättern.

Biogas-Anlagen mit Blockheizkraftwerk: 30%; max. 75.000,- €
>> Merkblatt zur Förderung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Hessen pdf 39 KB

Biomassefeuerungsanlagen: bis 100 kW 36,- €/kW; ab 101 kW 30%; max. 200.000,- €
>> Merkblatt zur Förderung von Biomassefeuerungsanlagen in Hessen
(pdf 76 KB)

Nahwärmenetze und Biogasleitungen: 100,- €/Trassenmeter
und 250.- €/angeschlossenem Gebäude oder 30%; max.
100.000,- €/Projekt

>> Merkblatt zur Förderung von Nahwärmenetzen in Hessen
(pdf 31 KB)


Ein entsprechender Förderantrag ist nach fachlicher Prüfung durch die „hessenenergie Gmbh“ bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie bei der

Interessengemeinschaft Odenwald e.V.
Tel.: 06062-809610
Fax.:06062-809616
Mail: igo@oreg.de