Zweiter Projektaufruf für LEADER 2021
Unter dem Motto „Die dynamische Qualitätsregion Odenwald – beschäftigungsreich, bürgerbewegt, vernetzt“ hat die Interessengemeinschaft Odenwald e. V. (IGO) als anerkannte „Lokale Aktionsgruppe“ (LAG) eine Entwicklungsstrategie für die Region erarbeitet. Für deren Umsetzung stellen im Rahmen des LEADER-Ansatzes die EU und das Land Hessen Fördermittel zur Verfügung.
Auch in 2021 werden dem Odenwald voraussichtlich mehrere Hunderttausend Euro für regionale Projekte zur Verfügung gestellt, über deren Verteilung der Förderausschuss der IGO entscheidet.
Mit unserem „Zweiten Projektaufruf 2021“ fordern wir alle an einer Förderung interessierten Kommunen, Vereine, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen aus dem gesamten Odenwaldkreis sowie den Odenwälder Kommunen im Kreis Bergstraße (Fürth, Grasellenbach, Lautertal, Lindenfels, Mörlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach) dazu auf, geeignete Projekte bei uns einzureichen. Die einzelnen Projekte müssen einen Beitrag zu den strategischen Zielen und den Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzeptes leisten. Das Konzept sowie dessen aktuelle vierte Fortschreibung können hier heruntergeladen werden. Auf unserer Homepage finden Sie zudem weitergehende Informationen zu LEADER und zum genauen Ablauf des Antragsverfahrens.
Die Frist für die Abgabe Ihres Projektantrages ist der 02. Juni 2021. An diesem Termin muss Ihr vollständiger Projektantrag einschließlich aller erforderlichen Anlagen vorliegen. Interessentinnen und Interessenten wird deshalb empfohlen, schon frühzeitig Kontakt mit der IGO-Geschäftsstelle aufzunehmen, am besten per E-Mail (Adresse siehe unten). Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit Ihnen die erforderlichen nächsten Schritte besprechen und den Kontakt zur Bewilligungsstelle herstellen. Übrigens: Auch wenn sich dabei herausstellen sollte, dass das LEADER-Programm für Ihr Projekt weniger geeigneterscheint, können wir Sie möglicherweise auch auf andere, besser geeignete Förderprogramme zur Unterstützung Ihres Vorhabens hinweisen.
Die Förderquote bewegt sich je nach Projektart und Projektträger zwischen 35% (private Träger) und bis zu 75% (öffentliche Träger) und die Höchstfördersumme zwischen 25.000 € und 300.000 €. Die Förderung für Kommunen orientiert sich an den Sätzen für den kommunalen Finanzausgleich.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur Projekte gefördert werden können, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde.
Andererseits jedoch sollte die Projektvorbereitung (z. B. Einholung von Genehmigungen) schon so weit vorangeschritten sein, dass die Terminvorgaben zuverlässig eingehalten werden können und ein Projektstart umgehend nach Bewilligung der Fördermittel erfolgen kann.
Rahmendaten des zweiten IGO-Projektaufrufs in 2021
Abgabefrist für Ihren Förderantrag: | 02. Juni 2021 |
Entscheidung über die Förderung Ihres Projekts: | 16. Juni 2021 |
Erhalt des Bewilligungsbescheids: | voraussichtlich August 2021 |
Projektstart: erst nach Bewilligung möglich (siehe oben)!
Alle weiteren Informationen sowie eventuelle Änderungen bzw. Neuerungen erhalten Sie auf unserer Homepage oder in der IGO-Geschäftsstelle.