Dritter Projektaufruf für LEADER 2021
Unter dem Motto „Die dynamische Qualitätsregion Odenwald – beschäftigungsreich, bürgerbewegt, vernetzt“ hat die Interessengemeinschaft Odenwald e. V. (IGO) als anerkannte „Lokale Aktionsgruppe“ (LAG) eine Entwicklungsstrategie für die Region erarbeitet. Für deren Umsetzung stellen im Rahmen des LEADER-Ansatzes die EU und das Land Hessen Fördermittel zur Verfügung.
Für die Jahre 2021 und 2022 stehen dem Odenwald noch mehrere Hunderttausend Euro für regionale Projekte zur Verfügung, über deren Verteilung der Förderausschuss der IGO entscheidet.
Mit unserem „Dritten Projektaufruf 2021“ fordern wir alle an einer Förderung interessierten Kommunen, Vereine, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen aus dem gesamten Odenwaldkreis sowie den Odenwälder Kommunen im Kreis Bergstraße (Fürth, Grasellenbach, Lautertal, Lindenfels, Mörlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach) dazu auf, geeignete Projekte bei uns einzureichen. Die einzelnen Projekte müssen einen Beitrag zu den strategischen Zielen und den Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungs-konzeptes leisten. Das Konzept sowie dessen aktuelle fünfte Fortschreibung können hier heruntergeladen werden. Auf unserer Homepage finden Sie zudem weitergehende Informationen zu LEADER und zum genauen Ablauf des Antragsverfahrens.
Die Frist für die Abgabe Ihres Projektantrages ist der 19. August 2021. An diesem Termin muss Ihr vollständiger Projektantrag einschließlich aller erforderlichen Anlagen vorliegen. Interessentinnen und Interessenten wird deshalb empfohlen, schon frühzeitig Kontakt mit der IGO-Geschäftsstelle aufzunehmen, am besten per E-Mail (Adresse siehe unten). Wir empfehlen, Ihre Projektbeschreibung bis spätestens zum 02. August 2021 an uns zu schicken, da oft noch Überarbeitungen notwendig sind. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit Ihnen die erforderlichen nächsten Schritte besprechen und den Kontakt zur Bewilligungsstelle herstellen.
Übrigens: Auch wenn sich dabei herausstellen sollte, dass das LEADER-Programm für Ihr Projekt weniger geeignet erscheint, können wir Sie möglicherweise auch auf andere, besser geeignete Förderprogramme zur Unterstützung Ihres Vorhabens hinweisen.
Die Förderquote bewegt sich je nach Projektart und Projektträger zwischen 35% (private Träger) und bis zu 75% (öffentliche Träger) und die Höchstfördersumme zwischen 25.000 € und 300.000 €. Die Förderung für Kommunen orientiert sich an den Sätzen für den kommunalen Finanzausgleich.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur Projekte gefördert werden können, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde.
Andererseits jedoch sollte die Projektvorbereitung (z. B. Einholung von Genehmigungen)
schon so weit vorangeschritten sein, dass die Terminvorgaben zuverlässig eingehalten
werden können und ein Projektstart umgehend nach Bewilligung der Fördermittel erfolgen
kann.
Rahmendaten des dritten IGO-Projektaufrufs in 2021
Abgabefrist für Ihren Förderantrag: | 19. August 2021 |
Entscheidung über die Förderung Ihres Projekts: | 09. September 2021 |
Erhalt des Bewilligungsbescheids: | voraussichtlich Oktober 2021 |
Projektstart: erst nach Bewilligung möglich (siehe oben)!
Alle weiteren Informationen sowie eventuelle Änderungen bzw. Neuerungen erhalten Sie auf unserer Homepage oder in der IGO-Geschäftsstelle.