Projektaufruf für LEADER 2022
Unter dem Motto „Die dynamische Qualitätsregion Odenwald – beschäftigungsreich, bürgerbewegt, vernetzt“ hat die Interessengemeinschaft Odenwald e.V. (IGO) als anerkannte „Lokale Aktionsgruppe“ (LAG) eine Entwicklungsstrategie für die Region erarbeitet. Für deren Umsetzung stellen im Rahmen des LEADER-Ansatzes die EU und das Land Hessen Fördermittel bereit.
Für 2022 stehen der Region Odenwald noch mehrere Hunderttausend Euro an LEADER-Mitteln für regionale Projekte zur Verfügung, über deren Verteilung der Förderausschuss der IGO entscheidet.
Mit unserem Projektaufruf 2022 fordern wir alle an einer Förderung interessierten Kommunen, Vereine, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen aus dem gesamten Odenwaldkreis sowie den Odenwälder Kommunen im Kreis Bergstraße (Fürth, Grasellenbach, Lautertal, Lindenfels, Mörlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach) dazu auf, geeignete Projekte bei uns einzureichen. Die einzelnen Projekte müssen einen Beitrag zu den strategischen Zielen und den Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzeptes leisten. Das Konzept sowie dessen aktuelle Fortschreibung können hier heruntergeladen werden. Auf unserer Homepage finden Sie zudem weitergehende Informationen zu LEADER und zum genauen Ablauf des Antragsverfahrens.
Die Frist für die Abgabe Ihres Projektantrages ist der 23. März 2022. An diesem Termin muss uns Ihr vollständiger Förderantrag einschließlich aller erforderlichen Anlagen vorliegen. Interessentinnen und Interessenten wird deshalb empfohlen, schon frühzeitig Kontakt mit der IGO-Geschäftsstelle aufzunehmen, am besten per E-Mail (Adresse siehe unten). Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit Ihnen die erforderlichen nächsten Schritte besprechen und den Kontakt zur Bewilligungsstelle herstellen. Übrigens: Auch wenn sich dabei herausstellen sollte, dass das LEADER-Programm für Ihr Projekt weniger geeignet erscheint, können wir Sie möglicherweise auch auf andere, besser geeignete Förderprogramme zur Unterstützung Ihres Vorhabens hinweisen.
Die Förderquote bewegt sich je nach Art des Projekts und Projektträger zwischen 35% (private Träger) und bis zu 75% (öffentliche Träger) auf die förderfähigen Nettokosten und die Höchstfördersumme liegt zwischen 25.000 € und 300.000 €. Die Förderung für Kommunen orientiert sich an den Sätzen für den kommunalen Finanzausgleich.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur Projekte gefördert werden können, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde.
Andererseits jedoch sollte die Projektvorbereitung (z. B. Einholung von Genehmigungen) schon so weit vorangeschritten sein, dass die Terminvorgaben zuverlässig eingehalten werden können und ein Projektstart umgehend nach Bewilligung der Fördermittel erfolgen kann.
Rahmendaten des IGO-Projektaufrufs 2022
Abgabefrist für Ihren Förderantrag | 23. März 2022 |
Entscheidung über die Förderung Ihres Projekts: | 27. April 2022 |
Erhalt des Bewilligungsbescheids: | voraussichtlich Mai 2022 |
Projektstart: erst nach Bewilligung möglich (siehe oben)!