Simulationssoftware & IT Hardware zur Mikrowellenprozessentwicklung Reichelsheim
Projektbeschreibung
Die MGMW GmbH & Co KG wurde gegründet, um Mikrowellen- und Mikrowellenplasmaprozesse sowie prozessbezogene Prozesskammern zu entwickeln. Der Gründer hat mehrere Jahre bei einem Mikrowellengeneratorhersteller gearbeitet. Dabei stellte er fest, dass die Nutzung der Mikrowellentechnologie bei potenziellen Kunden kaum ohne professionelle Unterstützung erfolgen kann. Die Mikrowelle hat eine sehr vorteilhafte Eigenschaft bei der Erwärmung. Durch die volumetrische Erwärmung können Produkte sehr gezielt und energieeffizient erwärmt und prozessiert werden, ohne dass die gesamte Prozesskammer aufgewärmt werden muss. Die Prozesse sind rein elektrisch betrieben und dadurch CO2-neutral. Die Mikrowellenplasmen können bei atmosphärischem Druck Temperaturen von über 2500 °C erzeugen. Das sind fast 1000 °C mehr als bei einem üblichen Gasbrenner. Als Prozessgas kann Luft verwendet werden, es benötigt kein Methan oder Wasserstoff.
Durch das Projekt wird die Anschaffung einer Simulationssoftware, sowie leistungsstarker Hardware (Server) gefördert, wodurch die Erarbeitung moderner Mikrowellensysteme aus dem Odenwald ermöglicht wird. Ziel des Projektes ist individuelle Lösungen für einzelne Unternehmen zu erarbeiten und gemeinsam mit Projektpartnern neue Prozesse und Anlagen zu schaffen. Nach der Entwicklungsphase können neue Prozesse auch in der Region umgesetzt werden, wodurch eine Industrialisierung stattfinden kann. Diese führt zu Produktionsstätten, Arbeitsplätzen und IP. Märkte, wie Recycling, Wasserstofferzeugung, Gasbrenneralternativen und viele mehr adressieren Billionenmärkte, die alle durch Mikrowellentechnologie bedient werden können. Die Konzeptentwicklung und IP-Identifikation findet in durch die MGMW langfristig im Odenwald statt und stellt hierdurch ein Projekt mit besonderer (wirtschaftlicher) Strahlkraft für die Region dar. |
Projektdetails
- Fördersumme: 24.297,80 €
- Projektträger: Moritz Gorath
- Bewertung: 53,53 Punkte (Beschluss vom 08.07.2024)