Förderprogramme für den Odenwald

LEADER – Förderung für den ländlichen Raum

LEADER ist das zentrale Förderprogramm der EU für den ländlichen Raum. Es unterstützt Projekte, die die Lebensqualität im Odenwald verbessern, Innovationen anstoßen und die regionale Identität stärken. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – koordiniert und begleitet durch die IGO.

Kurz erklärt

Wofür steht LEADER?

LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“ – übersetzt: „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.
Seit über 30 Jahren unterstützt dieses EU-Förderprogramm gezielt den ländlichen Raum – mit einem entscheidenden Unterschied: Die Ideen kommen von den Menschen vor Ort.

Im Odenwald koordiniert die IGO (Interessengemeinschaft Odenwald e.V.) das Programm als sogenannte Lokale Aktionsgruppe (LAG). Sie prüft Projektideen, begleitet Antragsteller und sorgt dafür, dass die Fördermittel dort ankommen, wo sie den größten regionalen Nutzen stiften.

Der Weg zur Förderung

Wir fördern kreative Ideen und zukunftsträchtige Projekte

1. Projektidee entwickeln & LES prüfen

Informieren Sie sich auf unserer Website über das Förderprogramm LEADER. Werfen Sie einen Blick in die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) und gleichen Sie ab, ob Ihre Idee zu einem der Handlungsziele passt – das ist Grundvoraussetzung für eine Förderung.

2. Kontakt aufnehmen & Beratungsgespräch führen

Nehmen Sie Kontakt mit dem Regionalmanagement der IGO auf und stellen Sie uns Ihre Projektidee vor. In einem ersten Beratungsgespräch geben wir eine erste Einschätzung zur Förderfähigkeit und erläutern den grundsätzlichen Ablauf des Verfahrens.

3. Projektskizze erstellen & Vorprüfung durch IGO und Bewilligungsstelle

Anhand unserer Vorlage erarbeiten Sie eine detaillierte Projektskizze mit Beschreibung, Zielen, Finanzierungs- und Kostenplan. Diese kann mehrfach überarbeitet werden – wir beraten Sie dabei.
In einem Vorgespräch prüfen wir gemeinsam mit der Bewilligungsstelle die allgemeinen Voraussetzungen und besprechen mögliche Stolperstellen sowie zusätzliche Unterlagen, die später notwendig sein könnten.

4. Bewertung durch den Förderausschuss (FÖAU)

Sobald die Unterlagen vollständig und plausibel sind, geht Ihr Projekt zur Bewertung in den Förderausschuss der IGO. Dort wird die Förderwürdigkeit geprüft:
Passt das Projekt zur LES? Wie nachhaltig ist es?
Die Projekte werden anhand fester Auswahlkriterien bewertet. Bei mehreren Anträgen entsteht ein Ranking – die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach Platzierung vergeben.

5. Förderantrag stellen & Bewilligung erhalten

Nach positiver Bewertung erhalten Sie von der Bewilligungsstelle alle nötigen Formulare zur Antragstellung. Zum Antrag gehören u. a. Genehmigungen, Angebote, Finanzierungsnachweise und ggf. ein Businessplan.
Nach Prüfung erfolgt die Bewilligung – meist innerhalb von 1–2 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Der Bewilligungsbescheid enthält klare Vorgaben zu Umsetzung und Abrechnung. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage bezahlter Rechnungen. Änderungen am Projekt müssen der Bewilligungsstelle gemeldet und genehmigt werden.

Checkliste

Die wichtigsten To-Dos auf einen Blick

Downloads:

LES 2023-2027
LES Handlungsziele
Kriterienkatalog Projektauswahl
Vorlage Projektbeschreibung
Junge Menschen sitzen zusammen und arbeiten an Entwürfen für ein nachhaltiges Projekt
Förderung beantragen

Wir freuen uns über Ihre Ideen und unterstützen Sie gerne!

Zahlen & Fakten

So viel Förderung ist möglich

Die genaue Förderhöhe bei LEADER richtet sich nach Art und Inhalt des Projekts, sowie nach Art des Antragstellers.

HandlungsfelderAntragstellerHöhe der FörderungMaximale Fördersumme
Übergeordnet: Informations- und Beratungsleistungen, KonzepteGemeinden und Gemeindeverbände, Öffentliche nicht-kommunale Träger, Private Träger80% der förderfähigen NettokostenMax. 50.000 %
Daseinsvorsorge: Mobilität & Außerschulische BildungsstrukturGemeinden und Gemeindeverbände, Öffentliche nicht-kommunale Träger, Private Träger (bspw. Vereine)80% der förderfähigen Nettokostenmax. 250.000 € (Bildungsstruktur)
max. 500.000 € (Mobilität)
Vorhaben der Daseinsvorsorge und BasisdienstleistungenGemeinden und Gemeindeverbände, Öffentliche nicht-kommunale Träger, Private Träger (bspw. Vereine)50-75% der förderfähigen Nettokostenmax. 500.000 €
Wirtschaft: Gründung und Entwicklung von KleinstunternehmenKleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. Jahresumsatz25-40% der förderfähigen NettokostenMax. 200.000 €
Wirtschaft: Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen der GrundversorgungKleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. Jahresumsatz30-45% der förderfähigen NettokostenMax. 200.000 €
Wirtschaft: Gründung und Entwicklung von Kleinunternehmen des Tourismus/GastgewerbesKleinstunternehmen mit weniger als 49 Mitarbeitern und unter 10 Mio. Jahresumsatz25-40% der förderfähigen NettokostenMax. 200.000 €
Tourismus: Landtouristische Entwicklung und NaherholungGemeinden und Gemeindeverbände, Öffentliche nicht-kommunale Träger, Private Träger (bspw. Vereine)30-80% der förderfähigen NettokostenMax. 100.000 € (Dienstleistungsbereich/Servicequalität) Max. 500.000 € (tourismusnahe Infrastruktur)

Dazu und zu weiteren Rahmenbedingungen des LEADER-Programms beraten wir Sie gerne.

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