LEADER ist das zentrale Förderprogramm der EU für den ländlichen Raum. Es unterstützt Projekte, die die Lebensqualität im Odenwald verbessern, Innovationen anstoßen und die regionale Identität stärken. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – koordiniert und begleitet durch die IGO.
LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“ – übersetzt: „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.
Seit über 30 Jahren unterstützt dieses EU-Förderprogramm gezielt den ländlichen Raum – mit einem entscheidenden Unterschied: Die Ideen kommen von den Menschen vor Ort.
Im Odenwald koordiniert die IGO (Interessengemeinschaft Odenwald e.V.) das Programm als sogenannte Lokale Aktionsgruppe (LAG). Sie prüft Projektideen, begleitet Antragsteller und sorgt dafür, dass die Fördermittel dort ankommen, wo sie den größten regionalen Nutzen stiften.
Informieren Sie sich auf unserer Website über das Förderprogramm LEADER. Werfen Sie einen Blick in die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) und gleichen Sie ab, ob Ihre Idee zu einem der Handlungsziele passt – das ist Grundvoraussetzung für eine Förderung.
Nehmen Sie Kontakt mit dem Regionalmanagement der IGO auf und stellen Sie uns Ihre Projektidee vor. In einem ersten Beratungsgespräch geben wir eine erste Einschätzung zur Förderfähigkeit und erläutern den grundsätzlichen Ablauf des Verfahrens.
Anhand unserer Vorlage erarbeiten Sie eine detaillierte Projektskizze mit Beschreibung, Zielen, Finanzierungs- und Kostenplan. Diese kann mehrfach überarbeitet werden – wir beraten Sie dabei.
In einem Vorgespräch prüfen wir gemeinsam mit der Bewilligungsstelle die allgemeinen Voraussetzungen und besprechen mögliche Stolperstellen sowie zusätzliche Unterlagen, die später notwendig sein könnten.
Sobald die Unterlagen vollständig und plausibel sind, geht Ihr Projekt zur Bewertung in den Förderausschuss der IGO. Dort wird die Förderwürdigkeit geprüft:
Passt das Projekt zur LES? Wie nachhaltig ist es?
Die Projekte werden anhand fester Auswahlkriterien bewertet. Bei mehreren Anträgen entsteht ein Ranking – die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach Platzierung vergeben.
Nach positiver Bewertung erhalten Sie von der Bewilligungsstelle alle nötigen Formulare zur Antragstellung. Zum Antrag gehören u. a. Genehmigungen, Angebote, Finanzierungsnachweise und ggf. ein Businessplan.
Nach Prüfung erfolgt die Bewilligung – meist innerhalb von 1–2 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Der Bewilligungsbescheid enthält klare Vorgaben zu Umsetzung und Abrechnung. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage bezahlter Rechnungen. Änderungen am Projekt müssen der Bewilligungsstelle gemeldet und genehmigt werden.
Das Projekt liegt in der LEADER-Region Odenwald
Das Projekt passt zu einem Handlungsziel der LES
Das Projekt ist noch nicht gestartet
Die Finanzierung ist grundsätzlich gesichert
Alle notwendigen Genehmigungen sind absehbar oder in Vorbereitung
Ein Beratungsgespräch mit der IGO wurde geführt oder vereinbart
Die genaue Förderhöhe bei LEADER richtet sich nach Art und Inhalt des Projekts, sowie nach Art des Antragstellers.
Handlungsfelder | Antragsteller | Höhe der Förderung | Maximale Fördersumme |
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Übergeordnet: Informations- und Beratungsleistungen, Konzepte | Gemeinden und Gemeindeverbände, Öffentliche nicht-kommunale Träger, Private Träger | 80% der förderfähigen Nettokosten | Max. 50.000 % |
Daseinsvorsorge: Mobilität & Außerschulische Bildungsstruktur | Gemeinden und Gemeindeverbände, Öffentliche nicht-kommunale Träger, Private Träger (bspw. Vereine) | 80% der förderfähigen Nettokosten | max. 250.000 € (Bildungsstruktur) max. 500.000 € (Mobilität) |
Vorhaben der Daseinsvorsorge und Basisdienstleistungen | Gemeinden und Gemeindeverbände, Öffentliche nicht-kommunale Träger, Private Träger (bspw. Vereine) | 50-75% der förderfähigen Nettokosten | max. 500.000 € |
Wirtschaft: Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen | Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. Jahresumsatz | 25-40% der förderfähigen Nettokosten | Max. 200.000 € |
Wirtschaft: Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung | Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. Jahresumsatz | 30-45% der förderfähigen Nettokosten | Max. 200.000 € |
Wirtschaft: Gründung und Entwicklung von Kleinunternehmen des Tourismus/Gastgewerbes | Kleinstunternehmen mit weniger als 49 Mitarbeitern und unter 10 Mio. Jahresumsatz | 25-40% der förderfähigen Nettokosten | Max. 200.000 € |
Tourismus: Landtouristische Entwicklung und Naherholung | Gemeinden und Gemeindeverbände, Öffentliche nicht-kommunale Träger, Private Träger (bspw. Vereine) | 30-80% der förderfähigen Nettokosten | Max. 100.000 € (Dienstleistungsbereich/Servicequalität) Max. 500.000 € (tourismusnahe Infrastruktur) |
Dazu und zu weiteren Rahmenbedingungen des LEADER-Programms beraten wir Sie gerne.
Mo–Fr: 9:00–17:00 Uhr