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Projektaufruf Regionalbudget der LEADER Region Odenwald 2026

Projektaufruf Regionalbudget der LEADER Region Odenwald 2026

Fristende für Projektbewerbungen: 15. Februar 2026

Förderangebot für Kleinprojekte in der LEADER-Region Odenwald

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) in der Interessengemeinschaft Odenwald e.V. (IGO) bietet auch im Jahr 2026 – vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch den Bund und das Land Hessen – eine finanzielle Unterstützung für kleinere Projekte im Rahmen des sogenannten Regionalbudgets an. Das Regionalbudget ist ein Angebot des Bundes und des Landes Hessen für den ländlichen Raum.

Antragsberechtigt sind kommunale, öffentlich-nicht-kommunale und private Träger (mit Ausnahme von Unternehmen) aus den 21 Kommunen des Fördergebiets (siehe Gebietskulisse der LAG Odenwald).

Das Regionalbudget unterstützt Kleinprojekte, welche zu den Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) in den Handlungsfeldern „Daseinsvorsorge“, „Naherholung und ländlicher Tourismus“ und „Bioökonomie“ beitragen (Link zur LES 2023-2027).

  • 1.2 Versorgung, Gesundheit, Freizeit & Kultur

„Wir wollen unsere Vielfalt erleben und alles, was wir brauchen, gut erreichen“
Entwicklung und Umsetzung von nicht-investiven und investiven Vorhaben der Daseinsvorsorge in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur.

  • 1.4 Lebenslanges Lernen

„Wir wollen miteinander lernen ein Leben lang“
Entwicklung und Umsetzung nicht-investiver und investiver Vorhaben von außerschulischen Bildungsmaßnahmen „Lebenslanges Lernen“

  • 3.1. Tourismus & Naherholung

„Wir wollen zum Staunen und Verweilen einladen“
Umsetzung von investiven Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur

  • 4.2 Bioökonomie

Wir wollen unsere Regionalität nachhaltig genießen“
Entwicklung und Umsetzung nicht-investiver und investiver Vorhaben der Bioökonomie


Darunter wird besonderes Augenmerk auf Projekte gelegt, die innovativ für die Region sind, neuartige Angebote schaffen oder zu den Querschnittszielen der LES „Zusammenarbeit für nachhaltige Region“, „Beteiligung und Bürgerschaftliches Engagement“ und „Entwicklungsmöglichkeiten Jugend“ beitragen.

Wie viel Förderung gibt es?

Die förderfähigen Ausgaben eines Projekts müssen mind. EUR 2.000 (inkl. MwSt.) und dürfen max. EUR 20.000 (inkl. MwSt.) betragen.

Die Zuwendung beträgt 80% der förderfähigen Bruttokosten

Welche Ausgaben können gefördert werden?

  • Kleine, kurzfristig umsetzbare bauliche Investitionen, die nicht genehmigungspflichtig sind
  • Maschinen und Gegenstände ab einem Beschaffungswert von 410 EUR netto
  • Dienstleistungen und Sachausgaben

Nicht förderfähig sind u.a.:

Mieten, Betriebskosten, Personalkosten, Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen, Rabatte/Skonti, Verbrauchsmaterialien, sowie kommunale Pflichtaufgaben. Zudem ist eine Kombination mit weiteren Fördermitteln ausgeschlossen.

Wer kann gefördert werden?

Kommunen, öffentliche nicht-kommunale Träger/ Vereine, sowie Private Träger (keine Unternehmen)

Wie ist der Ablauf?

  • Bis 15. Februar 2026: Vollständige Abgabe des Förderantrages inkl. Projektunterlagen

Das Regionalmanagement sammelt und prüft die fristgerecht eingereichten Projektbewerbungen und das Entscheidungsgremium der LAG Odenwald , der IGO-Förderausschuss, priorisiert die Projekte  Mitte März in einem transparenten Verfahren mit Hilfe des Projektauswahlkriterienkatalogs Regionalbudget (PAK). Anschließend stellt die LAG Odenwald (Erstempfänger) den Förderantrag beim Land Hessen

  • Voraussichtlich Ende Mai 2026: Projektstart nach Vertragsabschluss

Nach der Bewilligung der Fördermittel schließt die LAG (Erstempfänger) mit dem Projektträger (Letztempfänger) einen Vertrag über die Weiterleitung der Zuwendungen. Nach Vertragsabschluss darf mit dem Projekt begonnen werden. Bei erwarteten Projektkosten über EUR 10.000 netto sind Projektträger verpflichtet ein drittes Vergleichsangebot schriftlich einzuholen. Das Regionalmanagement wird sich in diesen besonderen Fällen mit den Projektträgern individuell abstimmen.

  • Wichtig: Das Projekt darf erst umgesetzt werden, wenn der Vertrag von beiden Parteien (IGO und Projektträger) unterzeichnet ist. Ein früherer Beginn führt zum Ausschluss der Förderung
  • Bis 15. Oktober 2026: Vollständiger Projektabschluss mit Abgabe der Unterlagen des Verwendungsnachweises

Die Projekte müssen bis zum 15. Oktober 2026 vollständig abgeschlossen und endabgerechnet werden. Hierzu muss der Projektträger der LAG die bezahlten Rechnungen im Original und Zahlungsbelege, sowie weitere Unterlagen vorlegen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Projekte, die verspätet abgerechnet werden, können keine Förderung erhalten. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis Mitte November.

Einen zeitlichen Überblick finden Sie auf unserer Webseite unter dem Link.

Welche Unterlagen müssen bis spätestens 15. Februar 2026 vorliegen?

Zur Bewerbung ist der vollständig ausgefüllte Projektbogen postalisch bei der IGO-Geschäftsstelle

(Helmholtzstr. 1 (Haus der Energie), 64711 Erbach) einzureichen.

Der Antrag umfasst:

  • Projektdaten (Titel, Träger, Kosten, Finanzierungsplan)
  • Kurzbeschreibung (Ausgangssituation, Ziele, Maßnahmen, Zeitplan)
  • Datenschutzerklärung
  • Selbsterklärung EU Maßnahmen
  • Anlagen:
    • Pro Leistung/Anschaffung zwei Vergleichsangebote (Achtung: über 10.000 EUR Nettokosten ist ein drittes Vergleichsangebot erforderlichBankbestätigungVereine zusätzlich: Satzung und Auszug aus dem Vereinsregister, sowie Beschlüsse zu Umsetzung, Finanzierung und Übernahme der Folgekosten)Kommunen zusätzlich: Gremienbeschluss zur Maßnahme (Umsetzung, Finanzierung und Übernahme der Folgekosten)
    • Nutzungsvereinbarung/Pachtvertrag (falls nicht auf eigenem Grundstück)

Bitte beachten Sie, dass die festgelegte Berechtigung zur Unterschriftenbefugnis vorliegt (gemäß Satzungen etc.). Sollte diese oder weitere Unterlagen nicht vollständig vorliegen, müssen diese in der Geschäftsstelle in Erbach nachgereicht werden.

Können alle eingereichten Projekte berücksichtigt werden?

Die Auswahl der Projekte erfolgt auf der Grundlage der Anforderungen dieses Aufrufes, der Projektauswahlkriterien des LAG-Entscheidungsgremiums und des Eingangsdatums. Sofern die Anfragen die Summe des im Frühjahr 2026 verfügbaren Regionalbudgets übersteigen, werden die Projekte entsprechend dem durch den Förderausschuss festgelegten Ranking berücksichtigt.

Bewerbungsfrist

Interessierte senden ihre vollständigen Projektunterlagen postalisch oder persönlich bis spätestens 15. Februar 2026 bei der IGO-Geschäftsstelle (Helmholtzstr. 1 (Haus der Energie), 64711 Erbach) ein. Nach diesem Stichtag eingereichte Bewerbungen oder Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.

Nähere Informationen sowie ein Merkblatt, das die Antragstellung erleichtern soll, stehen auf der Webseite der IGO unter Regionalbudget Förderprogramm  bereit.

Für Interessierte bieten wir in diesem Jahr Webinar- Termine zum Thema Antragswerkstatt an. Diese sind für die Antragsstellung nicht verpflichtend, bieten aber die Möglichkeit über den Antragsprozess einmal durchzuspielen, über Änderungen bei der Angebotseinholung informiert zu werden und Fragen zu stellen. Einen Überblick wird zudem über die PDF der Antragswerkstatt gegeben:

Präsentation Antragswerkstatt 2026

Am 14.01.2026 konnten bereits erfolgreich zwei Webinare veranstaltet werden. Wir bieten zudem noch zwei weitere Termine an, deren öffentlichen Link Sie hier finden:

Blogartikel Antragswerkstatt Regionalbudget 2026

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